Rechtsanwalt Scheide, Hamburg

Aktuelle Entscheidung: Das Landgericht Hamburg stellt klar, dass der Ablauf der Ankündigungsfrist aus § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB Fälligkeitsvoraussetzung für die Pflicht des Mieters, eine Modernisierungsmaßnhame zu dulden, ist. mehr ...

Rechtsanwalt Claus W. Scheide
Tel.: 040 / 360 90 75 - 5
E-Mail: info@rechtsanwalt-scheide.de

Sitemap | Impressum