Mit dem Ziel, einen möglichst vollständigen Schadensersatz und das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen Dabei ergeben sich u.a. folgende Einzelaspekte:
Restwertermittlung
Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
Wertminderung (auch älterer Fahrzeuge),
Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
Verdienstausfall
Erwerbsminderungsschaden
Haushaltsführungsschaden
Inanspruchnahme von gegnerischer Haftpflichtversicherung sowie eigener Kaskoversicherung; Quotenvorrecht,
Prämienschaden,
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten,
Haftung des Kfz-Mieters gegenüber dem Vermieter beim Unfall mit dem Mietwagen