Unfallregulierung

Regulierung eines Unfallschadens:

  • mit dem Haftpflichtversicherer,
  • dem Kaskoversicherer und
  • dem Leasinggeber oder Finanzierungsgeber

Mit dem Ziel, einen möglichst vollständigen Schadensersatz und das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis zu erzielen Dabei ergeben sich u.a. folgende Einzelaspekte:

  • Restwertermittlung
  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
  • Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
  • Wertminderung (auch älterer Fahrzeuge),
  • Ersatz von Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall,
  • Verdienstausfall
  • Erwerbsminderungsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Inanspruchnahme von gegnerischer Haftpflichtversicherung sowie eigener Kaskoversicherung; Quotenvorrecht,
  • Prämienschaden,
  • Leistungsfreiheit des Versicherers bei Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten,
  • Haftung des Kfz-Mieters gegenüber dem Vermieter beim Unfall mit dem Mietwagen

Rechtsanwalt Claus W. Scheide
Tel.: 040 / 360 90 75 - 5
E-Mail: info@rechtsanwalt-scheide.de

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