am 29. Januar 2009; 17:00 Uhr
in den Räumen der Kanzlei
Gebühr: 75,00 €
Anmeldung per Faxformular unter 040 / 411 89 38 - 37
oder telefonisch unter 040 / 411 89 38 - 0
Eine Broschüre zum Seminar können Sie hier herunterladenDie jüngsten Kündigungn von Händlervrträgen z.B. bei Audi haben gezeigt, daß Hersteller mit allen Mitteln ihre Konzeption eines Händlernetzes durchsetzen wollen. Dies wirft in Anbetracht der aktuellen Krise in der Automobilwirtschaft die Frage auf unter welchen Gsichtspunkten Händlerverträge gekündigt werden können. Die Gruppenfreistellungsverordnung Kfz sieht hierfür klare Richtlinien vor, die leider nicht immer von den Herstellern befolgt werden, so daß nur eine fundierte Kenntnis der eigenen Recht ein sicheres Wirtschaften gewährleisten kann. Dies gilt um so mehr, als dass die derzeitige GVO-Kfz zum 31. Mai 2010 auszulafen droht und die EU derzeit Signale aussendet, die Laufzeit der GVO-Kfz nicht zu verlängern, sondern grundlgende Änderungen vorzunehmen.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Wirksamkeitsvoraussetzungen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung des Automobilhändlervertrages sowie der Frage, ob die aktuelle Absatzskrise in der Automobilwirtschaft ordentliche Kündigingen des Händlervertrages rechtfertigt und zeigt auf, welche Reaktionsmöglichkeiten dem Händler zur Verfügung stehen..